
Verwalter*in
Die Situation
Gemäß Mietrecht (§ 554 BGB) und Wohnungseigentumsrecht können Bewohner*innen die Zustimmung zum Betrieb eines steckerfertigen Balkonkraftwerks fordern. Vermehrte Anfragen führen zu Prüfungsaufwänden und stehen der Vereinheitlichung von Wohneinheiten im Objekt entgegen.
Die gemeinschaftliche Bereitstellung von Photovoltaik (PV)-Anlagen von Seiten der Eigentümergemeinschaft bietet die Möglichkeit, die Verwaltung von Einzelanträgen zu entlasten, die Objektnebenkosten zu senken und gleichzeitig den Wert des Objektes zu steigern.
Das Prinzip
Die Eigentümergemeinschaft installiert auf dem Dach für jede Wohnung eine PV-Anlage (PV-Module, Wechselrichter, Speicher) und verbindet sie mit dem Stromnetz der Bewohner*in. Der mit der PV-Anlage erzeugte Strom wird von den Bewohner*innen verbraucht und senkt so den Einkauf von Strom aus dem öffentlichen Netz.
Darüber hinaus installiert die Eigentümergemeinschaft eine PV-Anlage zur Versorgung des Allgemeinstrombedarfs im Haus (z.B. für Licht, Hauswaschmaschine, Heizung), was die Attraktivität der Wohneinheiten weiter steigert und den Strombezug des Objektes deutlich senkt.
Die Eigentümergemeinschaft berechnet für die Bereitstellung der Anlage die Hälfte der eingesparten Stromkosten und refinanziert so die Investitionskosten.
Vorteile im Überblick
• Wegfall Verwaltungsaufwand der Anträge für einzelne steckerfertige PV-Anlagen
• Einheitliche Lösung durch Dachinstallation der Solaranlagen
• PV-Anlagen werden in die technische Verwaltung des Objektes eingegliedert
• Einfache Abrechnung
Nächste Schritte
Eine Kontaktaufnahme zur GWÖ Hamburg kann mit den notwendigen Detailinformationen unterstützen.